Rechtsprechung
LSG Hamburg, 14.07.2021 - L 2 AL 46/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 22 Abs 4 S 1 Nr 4 SGB 3, § 81 SGB 3, § 14 SGB 2
Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen dem Träger der Grundsicherung und dem der Arbeitsförderung für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Anspruch auf Förderung einer Weiterbildung zur Gesundheits- und Pflegeassistentin nach dem SGB III Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses für eine sozialgerichtliche Anfechtungs- und Verpflichtungsklage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 07.12.2020 - S 14 AL 196/20
- LSG Hamburg, 14.07.2021 - L 2 AL 46/20
- BSG, 28.10.2021 - B 11 AL 12/21 BH
- BSG, 20.09.2023 - B 11 AL 23/23 B
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 7/10 R
Krankenversicherung - Versorgung von Erwachsenen mit Rollstuhl-Bike - …
Auszug aus LSG Hamburg, 14.07.2021 - L 2 AL 46/20
Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Zuständigkeit der Behörde, welche einen eine Leistung ablehnenden Verwaltungsakt erlassen hat, nachträglich wegfällt (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 18. Mai 2011 - B 3 KR 7/10 R, juris). - BSG, 05.07.2016 - B 1 KR 18/16 B
Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - ernsthafte Möglichkeit …
Auszug aus LSG Hamburg, 14.07.2021 - L 2 AL 46/20
Für eine Beiladung gemäß § 75 Abs. 2 2. Alt. SGG ist die ernsthafte Möglichkeit, dass anstelle der Beklagten ein anderer Leistungsträger die Leistung zu erbringen hat, ausreichend, aber auch erforderlich (vgl. Bundessozialgericht, Beschluss vom 5. Juli 2016 - B 1 KR 18/16 B; Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 28. April 2014 - L 3 AL 101 13, juris). - LSG Rheinland-Pfalz, 13.06.2019 - L 1 AL 2/18
Auszug aus LSG Hamburg, 14.07.2021 - L 2 AL 46/20
Eine nachrangige Zuständigkeit der Beklagten nach § 22 Abs. 4 SGB III besteht nicht (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. Juni 2019 - L 1 AL 2/18; juris).
- LSG Hamburg, 14.07.2021 - L 2 AL 47/20
Zulässigkeit einer Feststellungsklage, mit der der Kläger geltend macht, er werde …
Die Klageerhebung ist im Zusammenhang mit von der Klägerin begehrten Leistungen zur beruflichen Weiterbildung erfolgt (vgl. hierzu das Verfahren L 2 AL 46/20).hilfsweise festzustellen, dass die Beklagte sie diskriminiere, und dass diese Feststellung so wirkt, dass sie auch im Parallelverfahren L 2 AL 46/20 Beachtung findet.
- LSG Hamburg, 24.11.2021 - L 2 AL 10/21
Zulässigkeit der Berufung trotz fehlender Prozessfähigkeit des Berufungsklägers - …
Die diesbezügliche Ablehnung durch die Beklagte war Gegenstand des Verfahrens L 14 AL 196/20 = L 2 AL 46/20.Insoweit wird auf die Ausführungen in dem zwischen den Beteiligten ergangenen, rechtskräftigen Urteil vom 14. Juli 2015 (L 2 AL 46/20) Bezug genommen.