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   LSG Hamburg, 14.07.2021 - L 2 AL 46/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,45912
LSG Hamburg, 14.07.2021 - L 2 AL 46/20 (https://dejure.org/2021,45912)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 14.07.2021 - L 2 AL 46/20 (https://dejure.org/2021,45912)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 14. Juli 2021 - L 2 AL 46/20 (https://dejure.org/2021,45912)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 22 Abs 4 S 1 Nr 4 SGB 3, § 81 SGB 3, § 14 SGB 2
    Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen dem Träger der Grundsicherung und dem der Arbeitsförderung für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Förderung einer Weiterbildung zur Gesundheits- und Pflegeassistentin nach dem SGB III Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses für eine sozialgerichtliche Anfechtungs- und Verpflichtungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 7/10 R

    Krankenversicherung - Versorgung von Erwachsenen mit Rollstuhl-Bike -

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.07.2021 - L 2 AL 46/20
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Zuständigkeit der Behörde, welche einen eine Leistung ablehnenden Verwaltungsakt erlassen hat, nachträglich wegfällt (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 18. Mai 2011 - B 3 KR 7/10 R, juris).
  • BSG, 05.07.2016 - B 1 KR 18/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - ernsthafte Möglichkeit

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.07.2021 - L 2 AL 46/20
    Für eine Beiladung gemäß § 75 Abs. 2 2. Alt. SGG ist die ernsthafte Möglichkeit, dass anstelle der Beklagten ein anderer Leistungsträger die Leistung zu erbringen hat, ausreichend, aber auch erforderlich (vgl. Bundessozialgericht, Beschluss vom 5. Juli 2016 - B 1 KR 18/16 B; Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 28. April 2014 - L 3 AL 101 13, juris).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 13.06.2019 - L 1 AL 2/18
    Auszug aus LSG Hamburg, 14.07.2021 - L 2 AL 46/20
    Eine nachrangige Zuständigkeit der Beklagten nach § 22 Abs. 4 SGB III besteht nicht (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. Juni 2019 - L 1 AL 2/18; juris).
  • LSG Hamburg, 14.07.2021 - L 2 AL 47/20

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage, mit der der Kläger geltend macht, er werde

    Die Klageerhebung ist im Zusammenhang mit von der Klägerin begehrten Leistungen zur beruflichen Weiterbildung erfolgt (vgl. hierzu das Verfahren L 2 AL 46/20).

    hilfsweise festzustellen, dass die Beklagte sie diskriminiere, und dass diese Feststellung so wirkt, dass sie auch im Parallelverfahren L 2 AL 46/20 Beachtung findet.

  • LSG Hamburg, 24.11.2021 - L 2 AL 10/21

    Zulässigkeit der Berufung trotz fehlender Prozessfähigkeit des Berufungsklägers -

    Die diesbezügliche Ablehnung durch die Beklagte war Gegenstand des Verfahrens L 14 AL 196/20 = L 2 AL 46/20.

    Insoweit wird auf die Ausführungen in dem zwischen den Beteiligten ergangenen, rechtskräftigen Urteil vom 14. Juli 2015 (L 2 AL 46/20) Bezug genommen.

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